Diese Angebote könnenaus den Leistungsansprüche der Pflegeversicherung abgerechnet werden:
Als anerkannter Leistungsanbieter für Betreuungs-und Entlastungsangebote werden nach § 45b SGB XI mit
125€ von der Pflegekasse übernommen
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Kein Problem,dann melden Sie sich bei uns
Wir sind gerne für Sie da ...
Ihr Team von Pflege und Betreuung mit Herz
freut sich auf Sie.