Diese Angebote könnenaus den Leistungsansprüche der Pflegeversicherung abgerechnet werden:
Als anerkannter Leistungsanbieter für Betreuungs-und Entlastungsangebote werden nach § 45b SGB XI mit
125€ von der Pflegekasse übernommen
Weitere Informationen zum Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI
Mit dem zusätzlichen Budget aus der Umwandlung von Sachleistungen können Sie zusätzliche Entlastungsleistungen finanzieren. Neben dem eigentlichen 125 Euro monatlichen Entlastungsbetrag, können maximal 40 % des Ihren Pflegegrad zustehenden Sachleistungsbudget in Anspruch genommen werden.
Diese Möglichkeit gilt für die Pflegegrade 2 bis 5
Wofür?
Mit dem Umwandlungsbudget können ausschießlich zusätzliche Entlastungsleistungen aus dem Bereich D. „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ finanziert werden.
Wieviel?
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 304,40 Euro/Monat
Pflegegrad 3: 572,80 Euro/Monat
Pflegegrad 4: 711,20 Euro/Monat
Pflegegrad 5: 880,00 Euro/Monat
Achtung!
Durch die Pflegegeld-Reduzierung wird nicht der maximale Betrag ausgezahlt. Beim PG3 kommen z. B. effektiv von maximal 573 € letztlich nur 344 € an. Das ist aber ein deutlicher Zugewinn von +60 %!
Die positiven Auswirkungen des Umwandlungsanspruchs je Pflegegrad:
Pflegegrad 2
Sie können beim Pflegegrad 2 maximal 40 % der Sachleistung von 761 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 304 €.
Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 332 € um 40 % gekürzt, also 133 €.
Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 172 €.
Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125 €) würden pro Monat 429,40 € zur Verfügung stehen.
Pflegegrad 3
Sie können beim Pflegegrad 3 maximal 40 % der Sachleistung von 1.432 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 573 €.
Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 573 € um 40 % gekürzt, also 229 €.
Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 344 €.
Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125 €) würden pro Monat 697,80 € zur Verfügung stehen.
Pflegegrad 4
Sie können beim Pflegegrad 4 maximal 40 % der Sachleistung von 1.778 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 711 €.
Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 765 € um 40 % gekürzt, also 306 €.
Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 405 €.
Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125 €) würden pro Monat 836,20 € zur Verfügung stehen.
Pflegegrad 5
Sie können beim Pflegegrad 5 maximal 40 % der Sachleistung von 2.200 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 880 €.
Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 947 € um 40 % gekürzt, also 379 €.
Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 501 €.
Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125 €) würden pro Monat 1.005,00 € zur Verfügung stehen.